(djd). Hunde sind für viele Menschen wichtige und treue Lebensbegleiter. Die meisten Halter kümmern sich intensiv um die Erziehung und das Wohlergehen ihrer Vierbeiner. Doch auch die beste Erziehung kann nicht verhindern, dass Hunde ihrer Natur folgen und dabei etwa Gegenstände beschädigen. „Hunde sind über die Privathaftpflicht ihrer Besitzer nicht mitversichert“, erklärt Thomas Heumann von der Oberösterreichischen Versicherung AG. Hundebesitzer können deshalb eine spezielle Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen, in einigen deutschen Bundesländern ist diese für alle Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben. „Die Versicherung greift grundsätzlich dann, wenn der Vierbeiner Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursacht“, so Heumann. Der Versicherungsnehmer ist damit vor unkalkulierbaren Risiken geschützt, die vom Hund ausgehen können.

Tipps für Hundehalter, die Tierhaftpflichtversicherung
Viele Familien können sich ein Leben ohne den geliebten Vierbeiner nicht vorstellen. Foto: djd/keinesorgen.de/Shutterstock

Schäden sind schnell passiert

Durch Hunde verursachte Schäden gibt es immer wieder. Border Collie Brummer etwa spielt mit der achtjährigen Mia im Hof. Das Tor zur Straße steht offen. Mia wirft einen Ball, der auf die Straße fliegt. Brummer rennt vom Grundstück über den Bordstein auf die Straße, um den Ball zu bekommen, dabei trifft er ein fahrendes Auto an der Stoßstange vorne. Die Stoßstange und ein Scheinwerfer des Autos werden beschädigt. Brummer ist zum Glück nur leicht verletzt. Die Tierhalterhaftpflicht zahlt den Schaden am Auto. Zweites Beispiel: Zum Jahreswechsel ist die ganze Familie bei den Nachbarn zum Feiern. Labrador-Mischling Krümmel ist alleine im gemieteten Haus. Als um Mitternacht Böller und Raketen gezündet werden, erschreckt Krümmel so sehr, dass er den Holzparkettboden und die Tür zerkratzt. „Mieter sollten sich also vergewissern, dass auch Mietsachschäden durch die Versicherung abgedeckt sind. In diesem Fall wird der Mietsachschaden dann über die Versicherung reguliert“, erläutert Thomas Heumann.

Kein Leinenzwang

Bei der Hundehalter-Haftpflichtversicherung der Oberösterreichischen Versicherung beispielsweise sind der Hundehalter sowie seine Familienangehörigen plus alle im Haushalt mit dem Hundehalter lebenden Personen versichert – auch Tierhüter. Sie deckt auch Schäden ab, die der Hund bei einem bis zu einem Jahr dauernden Auslandsaufenthalt verursacht. Unter www.keinesorgen.de gibt es alle weiteren Infos. Generell besteht bei der Versicherung kein Anleinzwang. Sie wird in zwei Deckungskonzepten angeboten, der Kunde kann jeweils Deckungssummen von fünf oder zehn Millionen Euro wählen.